Guten Abend
Besten Dank, dass Sie nach meinen zahlreichen Nachrichten nun geantwortet haben.
Ich habe heute zusätzlich den Chat-Support bezüglich dieses Falls kontaktiert. Mein Konto wurde inzwischen endlich deaktiviert. Da am Wochenende kein Chat-Support verfügbar ist, habe ich die Selbstsperre – wie auf Ihrer Webseite beschrieben – per E-Mail beantragt.
In meiner heutigen Nachricht ist mir ein Fehler unterlaufen. Den zweiten Antrag auf Selbstsperre habe ich Ihnen bereits am 28. Juni per E-Mail gesendet. Das genaue Datum ist jedoch für den vorliegenden Sachverhalt nicht entscheidend.
Im Anhang sende ich Ihnen Screenshots aller an support@lolly-bet.com gesendeten E-Mails sowie den vollständigen E-Mail-Header. Dieser enthält unter anderem:
* Datum und Uhrzeit des Versands,
* Absender- und Empfängeradresse,
* die eindeutige Message-ID,
* Informationen über den Versand über die Google-Mailserver.
Diese Daten belegen, dass die E-Mails ordnungsgemäss versendet wurden.
Sollte Ihr System die E-Mails nicht verarbeitet oder gespeichert haben, kann dies nicht zulasten des Spielers gehen. Auf Ihrer Webseite ist eindeutig beschrieben, dass Anträge auf Selbstsperre an diese E-Mail-Adresse zu senden sind. Vor diesem Hintergrund kann ich nicht nachvollziehen, wie Sie behaupten können, ich hätte keinen Antrag per E-Mail gestellt.
Ich bin Ihnen bereits entgegengekommen und habe eine einvernehmliche Lösung vorgeschlagen. Obwohl sich meine Verluste nach dem Antrag auf Selbstsperre nach meiner Berechnung auf rund 3’400 € belaufen, habe ich mich mit einer Entschädigung in Höhe von 3’000 € einverstanden erklärt. Dabei habe ich bereits berücksichtigt, dass ich zwischenzeitlich zwei Auszahlungen in Höhe von insgesamt 800 € erhalten habe.
Stattdessen haben Sie mir lediglich 500 € in Form einer Kryptowährung angeboten. Ich verfüge über kein entsprechendes Konto, und auch sämtliche Einzahlungen auf Ihr Portal wurden nicht mittels Kryptowährung vorgenommen.
Ich hoffe weiterhin, dass wir gemeinsam eine faire und aussergerichtliche Lösung finden können, ohne die zuständigen Behörden einschalten zu müssen.
Besten Dank.
Freundliche Grüsse
Valentin Veber